Ablöse:
Ein finanzieller Betrag, der beim Kauf oder der Miete einer Immobilie für die Übernahme von Einrichtungsgegenständen, Ausstattungen oder Verbesserungen, die vom Vorgänger hinterlassen wurden, an diesen gezahlt wird.
Abschreibung:
Die buchhalterische Erfassung des Wertverlusts eines Wirtschaftsgutes über die Zeit. Im Immobilienbereich bezieht sich dies auf den Wertverlust einer Immobilie oder eines Teils davon, der sich aus Alterung, Verschleiß und technischer Überholung ergibt. Die Abschreibung kann steuerlich geltend gemacht werden.
Anschaffungskosten: Die Gesamtkosten, die für den Erwerb einer Immobilie anfallen. Diese umfassen den Kaufpreis, Nebenkosten wie Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovisionen und alle direkt zurechenbaren Kosten für die Inbetriebnahme oder Verbesserung der Immobilie vor der Nutzung.
Auflassung:
Ein juristischer Begriff im deutschen Immobilienrecht, der die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück bezeichnet. Die Auflassung bedarf der notariellen Beurkundung und ist Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch.
Aufteilungsplan:
Ein Dokument, das die Teilung eines Gebäudes in mehrere Eigentumseinheiten, üblicherweise Wohnungen, zeigt. Der Aufteilungsplan ist wesentlich bei der Begründung von Wohnungseigentum und muss rechtlichen Anforderungen genügen, um im Grundbuch eingetragen werden zu können.