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Eigentumsübergang:

Der rechtliche Vorgang, bei dem das Eigentum an einer Immobilie von einer Person oder einer juristischen Person auf eine andere übergeht. Der Eigentumsübergang muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein.

 

 

Eigentumswohnung:

Eine Wohnung, die Teil eines größeren Gebäudes ist, aber im Alleineigentum einer Person oder eines Unternehmens steht, im Gegensatz zu Mietwohnungen. Der Eigentümer der Wohnung hat das Sondereigentum an den Räumen seiner Wohnung und ist Miteigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums, zu dem Teile wie das Dach, die Außenwände und das Grundstück zählen.

 

 

Energieausweis:

Ein Dokument, das Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Es enthält Informationen über den Energiebedarf, den Energieverbrauch und die Art der Energieversorgung. Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

Erbpacht:

Auch als Erbbaurecht bekannt, ermöglicht diese Form der Pacht das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Die Pacht wird in der Regel für einen langen Zeitraum (oft 99 Jahre) festgelegt, und der Erbpächter zahlt einen jährlichen Pachtzins an den Grundstückseigentümer.

 

 

Erhaltungsaufwand:

Kosten, die durch die Instandhaltung oder Modernisierung einer Immobilie entstehen, um ihren Zustand zu erhalten oder zu verbessern und die Nutzungsdauer zu verlängern. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar.

 

 

Ertragswert:

Der Wert einer Immobilie, basierend auf der Möglichkeit, Einkommen durch Vermietung oder Verpachtung zu erzielen. Der Ertragswert wird berechnet, indem die zukünftig erwarteten Nettoerträge auf den aktuellen Zeitpunkt abgezinst werden.