Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Ein deutsches Gesetz, das die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Es setzt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und vereint frühere Gesetze wie die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Gemarkung:
Ein Bereich innerhalb einer Gemeinde, der historisch gewachsen ist und in dem alle Grundstücke und Fluren katalogisiert sind. Gemarkungen dienen als Grundlage für die Grundbuchordnung und das Vermessungswesen.
Geschossflächenzahl (GFZ):
Ein Maß, das angibt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die GFZ ist ein wichtiges Instrument der Bauleitplanung und regelt die Bebauungsdichte.
Grundbuch:
Ein öffentliches Register, geführt vom Amtsgericht, das die Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen von Grundstücken verzeichnet. Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt.
Grunddienstbarkeit:
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Begünstigten erlaubt, das Grundstück eines anderen in bestimmter Weise zu nutzen, z.B. Wegerechte oder Leitungsrechte.
Grundflächenzahl (GRZ):
Gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks bebaut werden darf. Die GRZ ist ein Prozentsatz, der die bebaute Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Grundstücks angibt.
Grundschuld:
Ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung eines Kredits dient. Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld bestehen, auch wenn die Forderung getilgt ist, und muss aktiv gelöscht werden.
Grundsteuer:
Eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken oder Immobilien erhoben wird. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Bauten und wird von der jeweiligen Kommune festgelegt.
Grundstücksgrenze:
Die definierte Linie, die ein Grundstück von benachbarten Grundstücken abgrenzt. Diese Grenzen sind in Flurkarten verzeichnet und können durch Grenzsteine oder andere Markierungen im Gelände gekennzeichnet sein.