Veräußerung:
Der Verkauf oder die Übertragung von Eigentum an einer Immobilie oder einem Grundstück.
Verkehrswert:
Der Wert einer Immobilie, wie er unter normalen Marktbedingungen durch den Preis bestimmt würde, den ein Käufer bereit ist, zu zahlen.
Vermessung:
Das technische Verfahren zur Bestimmung der genauen geografischen Lage und Größe eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Vermietbarkeit:
Die Eignung und Attraktivität einer Immobilie für potenzielle Mieter, beeinflusst durch Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und Marktlage.
Vorkaufsrecht:
Ein Recht, das einer Person oder einer Behörde die Möglichkeit gibt, ein Grundstück oder eine Immobilie zu erwerben, bevor es an einen Dritten verkauft wird.
Vorvertrag:
Eine verbindliche Vereinbarung zwischen Parteien, die zum Abschluss eines Hauptvertrages (z.B. eines Kaufvertrages) führen soll, oft unter festgelegten Bedingungen.