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Veräußerung:

Der Verkauf oder die Übertragung von Eigentum an einer Immobilie oder einem Grundstück.

 

 

Verkehrswert:

Der Wert einer Immobilie, wie er unter normalen Marktbedingungen durch den Preis bestimmt würde, den ein Käufer bereit ist, zu zahlen.

 

 

Vermessung:

Das technische Verfahren zur Bestimmung der genauen geografischen Lage und Größe eines Grundstücks oder einer Immobilie.

 

 

Vermietbarkeit:

Die Eignung und Attraktivität einer Immobilie für potenzielle Mieter, beeinflusst durch Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und Marktlage.

 

 

Vorkaufsrecht:

Ein Recht, das einer Person oder einer Behörde die Möglichkeit gibt, ein Grundstück oder eine Immobilie zu erwerben, bevor es an einen Dritten verkauft wird.

 

 

Vorvertrag:

Eine verbindliche Vereinbarung zwischen Parteien, die zum Abschluss eines Hauptvertrages (z.B. eines Kaufvertrages) führen soll, oft unter festgelegten Bedingungen.